
Bei einer Absage werden alle angemeldeten Personen von der Geschäftsstelle informiert.
Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung sind lt. der aktuellen 12. BayIfSMV und dem Rahmenhygienekonzept Sport wie folgt zulässig:
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Freistaat folgende Öffnungen zulassen:
- kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmende über ein aktuell gültiges, negatives Testergebnis verfügen bzw. als geimpft/ genesen gelten.
- Outdoor: Gruppen von bis zu 25 Personen möglich, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmende über ein aktuell gültiges, negatives Testergebnis verfügen bzw. als geimpft/ genesen gelten.
- kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten
- Outdoor: Gruppen von bis zu 25 Personen möglich
Für alle Veranstaltungen gilt zusätzlich das Hygiene-Schutzkonzept unserer Sektion, mit den Empfehlungen und Leitfäden für die Ausübung von Bergsportarten vom DAV.
Einen Überblick über freie Plätze im Ausbildungs- und Tourenprogramm mit Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Bildnachweis: Trinkgeld-Schwein auf der Priener Hütte; DAV/Hauke Bendt